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BVerwG, 05.11.1971 - VIII B 47.71 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Zurückstellung vom Wehrdienst - Unentbehrlichkeit im elterlichen Gewerbebetrieb - Möglichkeit des Ausgleichs des wehrdienstbedingten Ausfalls der Arbeitskraft - Gefährdung der Existenz des Betriebes
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Main, 01.04.1971 - I/2 - E 250/70
- BVerwG, 05.11.1971 - VIII B 47.71
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 28.09.1967 - VIII B 94.67
Zulassung der Revision gegen ein Verwaltungsgerichtsurteil in Wehrpflichtsachen
Auszug aus BVerwG, 05.11.1971 - VIII B 47.71
Auf Angriffe gegen die Sachverhaltsfeststellung der Tatsacheninstanz selbst ist in Wehrpflichtsachen im Rahmen der Nichtzulassungsbeschwerde nicht einzugehen (BVerwGE 28, 22; 29, 226 [BVerwG 15.03.1968 - VII P 5/67]und 30, 111). - BVerwG, 15.03.1968 - VII P 5.67
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 05.11.1971 - VIII B 47.71
Auf Angriffe gegen die Sachverhaltsfeststellung der Tatsacheninstanz selbst ist in Wehrpflichtsachen im Rahmen der Nichtzulassungsbeschwerde nicht einzugehen (BVerwGE 28, 22; 29, 226 [BVerwG 15.03.1968 - VII P 5/67]und 30, 111). - BVerwG, 25.03.1968 - VIII B 7.68
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 05.11.1971 - VIII B 47.71
Auf Angriffe gegen die Sachverhaltsfeststellung der Tatsacheninstanz selbst ist in Wehrpflichtsachen im Rahmen der Nichtzulassungsbeschwerde nicht einzugehen (BVerwGE 28, 22; 29, 226 [BVerwG 15.03.1968 - VII P 5/67]und 30, 111). - BVerwG, 17.12.1970 - VIII C 113.68
Auszug aus BVerwG, 05.11.1971 - VIII B 47.71
In seiner Entscheidung BVerwGE 37, 62 [BVerwG 17.12.1970 - VIII C 113/68] hat der beschließende Senat ferner näher dargelegt, daß und in welchem Maße die Bemühungen des Wehrpflichtigen oder des Betriebsinhabers um einen geeigneten Ersatz indizielle Bedeutung haben für die Beantwortung der Frage nach der Möglichkeit, die betrieblichen Aufgaben des Wehrpflichtigen vorübergehend einer anderen Arbeitskraft zu übertragen. - BVerwG, 28.01.1971 - VIII C 102.70
Unentbehrlichkeit für einen elterlichen Betrieb - Verletzung der gerichtlichen …
Auszug aus BVerwG, 05.11.1971 - VIII B 47.71
Nach seiner ständigen Rechtsprechung ist ein Wehrpflichtiger für den eigenen oder elterlichen Betrieb dann unentbehrlich, wenn der wehrdienstbedingte Ausfall seiner Arbeitskraft weder durch innerbetriebliche Maßnahmen aufgefangen noch durch die Einstellung einer auf dem Arbeitsmarkt greifbaren und wirtschaftlich tragbaren Ersatzkraft ausgeglichen werden könnte und deshalb über einen bloßen wirtschaftlichen Rückgang hinaus zu einer Gefährdung der Existenz des Betriebes führen würde (vgl. zuletzt Urteil vom 28. Januar 1971 - BVerwG VIII C 102.70 -).